Energieeffizient bauen und sanieren
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer heute ein energieeffizientes Haus bauen oder energetisch sanieren möchte, dem stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung offen. Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger fördern Hausmodernisierer mit attraktiven Darlehen und Zuschüssen. Hier ist eine kompakte Übersicht über die Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Maßnahmen.
Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:
Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).
Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)
-> Ein Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden (461) kann nicht mehr beantragt werden.
-> Anträge, die bis zum 27.07.2022 gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.
BEG Neuerungen ab 15.08.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
-> Neuerungen BEG ab 15.08.2022
(Stand 28.07.2022/ Quelle: KfW)
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse
Kriterien für ein Effizienzhaus sind der gesamte Energiebedarf und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Um ein energiesparendes Gebäude bauen und einordnen zu können, orientiert man sich an der Effizienzhaus-Stufe. Die Zahl der Stufe gibt Auskunft darüber, wie effizient das Haus im Vergleich zu einem gewöhnlichen Gebäude ist. Dieses Referenzgebäude entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG).
Das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse benötigt nur 40 % der Energie im Vergleich zum Referenzhaus des GEG.
Förderungsanträge für Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse möglich
Im Rahmen der Neubauförderung können ab sofort wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse gestellt werden. Vorausgesetzt wird hierfür ist das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude".
Bereits seit Mitte 2021 ist das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Jetzt wird es verpflichtend, um eine Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Aktuell sind die Förderungen für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus ausgeschöpft.
Bitte stellen Sie hierfür keine neuen Anträge. Bereits zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen.
Hier finden Sie entsprechende Informationen.
Quelle: KfW (Stand 27.04.2022)
Wie wird nachhaltiges Bauen gefördert?
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung das Engagement für nachhaltiges Bauen nun auch finanziell. Die Förderkonditionen der BEG sowie Fragen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren können hier abgerufen werden:
Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude / KfW
Bundesministerium zum Thema "Nachhaltiges Bauen"
Für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse steht eine Förderung (Kredit mit Tilgungszuschuss) bereit.
150.000 Euro je Wohneinheit beträgt der max Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Davon erhalten Sie max. 18.750 Euro (12,5 %) als Tilgungszuschuss.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Gebäude. Es wird durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben. Das QNG stellt die Erfüllung von Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse sicher.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Informationsportal "Nachhaltiges Bauen"
Broschüre vom Bundesministerium zum Thema "Qualitätssiegel"
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Hier sehen Sie einige Beispiele, welche Maßnahmen durch die unterschiedlichen Programme gefördert werden können.
- Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
- Dachdämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von „Efficiency Smart Home“-Systemen
- Einbau einer Solarthermie-Anlage
Welche Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Sanierung Wohngebäude
- Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
- Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
- Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mind. 25 % einbindet.
- Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
- Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Wohngebäude – Kredit
Auch wenn Sie mit Ihrem Sanierungsvorhaben keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, können trotzdem bestimmte Einzelmaßnahmen gefördert werden –inklusive Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Hier geht es zum Programm Wohngebäude - Kredit auf der Seite der KfW
Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen
Alternativ können seit dem 01.01.2020 bis zu 20 % (max. 40.000 Euro) der Aufwendungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Verteilt auf 3 Jahre werden so Einzel– oder Komplettsanierungen finanziell gefördert. Diese Regelung gilt bis 2030.
Voraussetzung: Haus oder Wohnung sind älter als zehn Jahre und der Wohnraum wird selbst genutzt.
Bisheriger Steuervorteil einer selbstgenutzten Wohnung
Bei selbst genutzten Immobilien konnten Handwerkerleistungen bisher lediglich im Rahmen des § 35 a Abs. 3 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Damit konnten 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten), max 6.000 € im Jahr abgesetzt und max. 1.200 € Einkommensteuer gespart werden.
Wie sieht der Steuerbonus rechnerisch aus?
Mit der neuen Steuervergünstigung soll ein weiterer Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum geschaffen werden.
Durch die neue Möglichkeit ermäßigt sich die Einkommensteuer in dem Jahr, in dem die begünstigte Maßnahme saniert wurde (sowie auch im darauffolgenden Jahr), um je 7 % der Aufwendungen (max. um je 7.000 €). Im dritten Jahr um 6 % (max. 6.000 €).
Insgesamt beträgt der Steuerbonus dadurch max. 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 €). Die begünstigten Kosten sind auf 200.000 € begrenzt. Entgegen der Regelung nach § 35 a EStG werden hier Materialkosten begünstigt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.